Gesetzliche Informationen
Kundeninformation zur Datenverarbeitung bei Finanzierungsanfragen nach Datenschutzverordnung (DSGVO)
Wir bedanken uns für Ihren Auftrag einen passenden Finanzierungsvorschlag zu erstellen bzw. einen Darlehensvertrag zu vermitteln. Wir verwenden hierfür die Angebote vieler Anbieter und sind von einzelnen Anbietern unabhängig. Wir arbeiten mit Untervermittlern und Dienstleistern zusammen um Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen zu erstellen. Im Folgenden informieren wir Sie über Informationspflichten Artikel 12 bis 14 DSGVO sowie die bestehenden Betroffenenrechte laut Artikel 12 bis 22 und Artikel 34 DSGVO. In kompakter, verständlicher Form über die Datenerhebung/Verarbeitung sowie Ihrer diesbezüglichen Rechte. Die vorliegenden Datenschutzhinweise sind in Ergänzung zu selbigen der übrigen Beteiligten, wie Darlehensgebern, Dienstleistern und Untervermittlern, zu sehen.
Zweck der Datenverarbeitung durch FBM:
Der Zweck ist die Finanzberatung in Form von Kredit/Darlehensvermittlung, Kreditverlängerung, Produktauswahl, Vorbereitung, Absicherung und Beantragung Ihres Darlehens. Wir können zeitnah ein Finanzierungsangebot aus vielen Produktgebern für Sie erstellen nach Ihren Vorgaben und Wünschen. Je nachdem in welchem Bearbeitungsfortgang sich Ihr Finanzierungsvorhaben befindet werden verschiedene Daten benötigt. Es sind dies Objektdaten und Unterlagen, Finanzierungsdaten, Bilder des/der Objekte, Persönliche Daten wie Ausweispapiere und Arbeitsverträge, Bonitätsdaten wie Nachweis Lohn, Steuererklärung, Vermögensaufstellung, Verträge Vorlasten, Leasing und Kreditverträge und ggfls. die Kontoverbindungen und Auszüge aller Darlehensnehmer. Die Angaben stehen allen an der Finanzierung beteiligten Personen und Anbietern zu Verfügung. Wir bemühen uns das jeweils am besten passende Angebot für Ihr Vorhaben/Ihre Vorgaben zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist dabei der Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO. Sofern Sie sich für einen Finanzierungsvorschlag von uns oder eines Untervermittlers oder Finanzierungsinstitutes oder Dienstleisters entschieden haben, werden Ihre Angaben/Unterlagen verwendet um beim entsprechenden Darlehensgeber einen Finanzierungsantrag einzureichen. Dabei ist es durchaus üblich, dass der Darlehensgeber nach einer ersten Prüfung weitere Unterlagen für die abschließende Entscheidung benötigt/anfordert. Nach Erhalt leiten wir diese an den Darlehensgeber weiter. Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben. Wir speichern und verarbeiten Daten, soweit dies für unsere Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist der Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO. Wir speichern Ihre Daten solange dies für die gesamte Finanzierungsabwicklung erforderlich ist, bzw. ein in diesen Datenschutzhinweisen erläutertes, berechtigtes Interesse, besteht. In allen anderen Fällen löschen oder anonymisieren wir Ihre Daten mit Ausnahme solcher Daten, die für die Vertragserfüllung, gesetzlicher oder steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, vorgehalten werden müssen. Dazu zählen auch Dokumentationspflichten zur Beratung. Es steht Ihnen jederzeit das Recht zu, Einsicht in die gespeicherten Daten zu verlangen. Sollten selbige nicht mehr aktuell sein, haben Sie das Recht diese ändern zu lassen. Sie können zudem eine Löschung der Daten verlangen, außer selbige ist wegen anderer Rechtsvorschriften wie Geldwäschegesetz oder Aufbewahrungspflicht, nicht möglich. Sie haben das Recht der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen, soweit die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 e oder f DSVGO gestützt ist. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Postanschrift:
Postfach 3040 55020 Mainz
Adresse:
Hintere Bleiche 34 55116 Mainz
Telefon / Fax / EMail
Telefon: 06131/208-2449 Telefax: 06131/208-2497 Email: poststelle@datenschutz.rlp.de
Kundeninfo zum Widerspruchsrecht Datenverarbeitung nach Artikel 21 DSGVO
Sie haben jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer Daten die aufgrund Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. In Einzelfällen verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben. (Beispiel: Kundenbewertungen auf unserer Homepage). Sie haben das Recht, jederzeit diesem Zwecke zu widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an:
EMail: info@freier-baufi-makler.de
FBM Verantwortlicher/Inhaber:
Peter Didion,
Haardtstraße 39a
67165 Waldsee
Vorvertragliche Information bei Fernabsatzverträgen
Bei im Fernabsatz geschlossene Verträge für Finanzdienstleistungen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b § 2 Absatz 1 i.V. Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB zu informieren.
Vermittler:
FBM - Peter Didion
Haardtstraße 39a
67165 Waldsee
Im Folgenden Vermittler genannt
EMail: info@freier-baufi-makler.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 89 306 165 721 Finanzamt Speyer-Germersheim
IHK der Pfalz, Postfach 210744, 67007 Ludwigshafen, Identifikationsnummer: 00165795 Hauptgeschäftstätigkeit ist die Vermittlung und Beratung bei Immobiliendarlehen, Privatdarlehen, Bausparverträgen und anderen Finanzprodukten.
Vertragssprache während der Vermittlung und Kommunikation ist ausschließlich Deutsch.
Gerichtsstand für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Vermittler und Kunden ist der gesetzliche Gerichtsstand.
Vermögensschadenshaftpflicht/Berufshaftpflicht gemäß §34f Abs. 2 Nummer 3 Gewerbeordnung(GewO). Versicherer ist die Allianz Versicherungsgesellschaft mit Sitz in 10900 Berlin.
Kündigungsregeln für den Berater/Darlehensvermittlungsvertrag : Jederzeit schriftlich kündbar an FBM Peter Didion, Haardtstraße 39a, 67165 Waldsee oder freier-baufi-makler@t-online.de. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
Erfüllung des Vertrages und Zahlung ist wenn dem Kunden ein Darlehensvertrag durch den Berater vermittelt wurde, der Berater seine Vergütung vom Darlehensgeber erhalten hat und der Kunde mit der Raten/Prämienzahlung begonnen hat. Die Höhe der Vergütung variiert zwischen 0,5 - 4 € je 1000 € Kreditsumme. In diesen Angaben sind Zahlungen für die Vermittlung von Zusatzprodukten wie Bausparverträge und Versicherungen bereits enthalten.
Steuern und Kosten können im Einzelfall für den Kunden entstehen. Bei Fragen hierzu sollte sich der Kunde an die zuständige Steuerbehörde wenden. Kosten für Porto oder Gespräche hat der Kunde selbst zu tragen.
Erlaubnisse und Aufsichtsbehörde
Peter Didion hat die Gewerbeerlaubnis als Vermittler für Bausparverträge/Finanzierungen Registrierungsbehörde: IHK der Pfalz, Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Erlaubnisbehörde: VG Rheinauen, Ludwigsstraße 99, 67165 Waldsee, gemäß §34i Abs. 1 S 1 GewO. Vermittlernummer: D-W-149-LSKN-33, UST-Ident. Nummer.: 89 306 165 721 Finanzamt Speyer-Germersheim. Berufshaftpflicht bei der Allianz Versicherungsgesellschaft, 10900 Berlin.
Widerrufsbelehrung
Zum Darlehensvermittlungsvertrag bzw. Beratungsvertrag Immobilien -Darlehensverträge für Verbraucher
Ihr Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angaben von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an:
FBM-Peter Didion
Haardtstraße 39a
67165 Waldsee
info@freier-baufi-makler.de
Die Widerrufsfolgen im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen verpflichtet, sofern Sie im Vorfeld darauf hingewiesen wurden und schriftlich zugestimmt haben.
Hinweis:Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen sind auch damit verbundene Verträge betroffen, sofern eine Leistung betroffen ist, die von uns oder Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Belehrung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58, ausgegeben Bonn am 27.09.2013
Anhang zu Artikel 2 Nummer 7
(zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 abs. 2 Nummer 2)
Muster für das Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widderrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.
An (Hier Name, Anschrift ggfls. EMail-Adresse des Unternehmers einzufügen.)
Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen
Bestellt am, erhalten am
Name des Verbrauchers
Anschrift des Verbrauchers
Ort, Datum
Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilungen auf Papier)
Unzutreffendes bitte streichen
Kundeninformation zu einer Immobilienfinanzierung
Der Immobilienerwerb ist für viele Interessenten eine wichtige Investition im Leben. Deshalb gibt es hier auch viele Fragen. Es ist sicher von Vorteil, wenn man einen Finanzierungsfachmann an seiner Seite hat. Wir erstellen zusammen mit Ihnen und nach Ihren Wünschen Ihr Finanzierungskonzept. Danach wählen wir unter mehr als 200 Finanzierungspartnern das passende Angebot für Sie aus. Als Freier Baufinanzierungsmakler arbeiten wir in Ihrem Interesse und unabhängig von irgendwelchen Wünschen oder Vorgaben einzelner Institute. Unsere Motivation ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Immobilienfinanzierung zu vermitteln.
Voraussetzung um einen Darlehensvertrag abzuschließen.
Wichtig ist, dass Sie die finanziellen Belastungen, die sich aus einem Darlehensvertrag ergeben, langfristig tragen können. Der Darlehensgeber wird eine Haushaltsrechnung aufstellen, in der alle Ihre Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden. Zudem wird er, mit Ihrem Einverständnis, Ihre Kreditwürdigkeit mittels Schufa- und/ oder Crefo- Auskunft, prüfen. Es werden Angaben zur Identität, Bonität und zum Objekt eingeholt. Ebenso zu Zusatzsicherheiten, die Sie anbieten können. Kein Finanzierungspartner ist zum Abschluss des Darlehensvertrages verpflichtet. Deshalb ist es wichtig von Beginn an mit offenen Karten zu spielen, sprich alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Ist dies nicht der Fall und wird bei der Prüfung festgestellt, kann das Verschweigen einer Kreditverpflichtung etc. zu einer Ablehnung führen.
Voraussetzung zur Darlehensauszahlung
Der Finanzierungspartner wird die Darlehenssumme erst ausbezahlen, wenn der Vertrag rechtsgültig ist. Die dort aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Das sind in der Regel Nachweise der vereinbarten Sicherheiten, sowie die ranggerechte Eintragung der Grundschuld und weiteren damit zusammenhängenden Erklärungen, im Grundbuch. Je nach Vereinbarung wird der Darlehensvertrag dann als Ganzes, oder in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt. Sind alle Bedingungen erfüllt, muss der Finanzierungspartner auszahlen. Sicherheiten für das Finanzierungsinstitut Immobilienfinanzierungen werden in der Regel durch ein Grundpfandrecht abgesichert. Es kann eine bestehende Grundschuld abgetreten oder auch neu bestellt werden. Diese Grundschuld wird durch Zusammenarbeit eines Notars mit dem Grundbuchamt beantragt/erstellt. In der Regel können Sie dafür bis zu sechs Wochen einplanen. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer/Antragsteller. Üblicherweise ist ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abzugeben. Damit unterwerfen Sie sich der sofortigen Vollstreckung Ihres gesamten Vermögens. Dieses Recht kann der Finanzierungspartner als letztes Mittel bei rückständigen Darlehenszahlungen in Anspruch nehmen. In Einzelfällen werden vom Finanzierungspartner weitere Sicherheiten verlangt. Beispiele sind Bausparverträge oder Lebensversicherungen. Sollte bei rückständigen Zahlungen keine einvernehmliche Lösung möglich sein, darf der Darlehensgeber selbige verwerten. Das Risikobegrenzungsgesetz hat Ihre Rechte für den Fall des Verkaufs oder der Abtretung von Darlehensforderungen bzw. Grundschulden, gestärkt.
Zinsgestaltungs-/Darlehensvarianten
Bei der Immobilienfinanzierung geht es in der Regel um den gebundenen Sollzinssatz (Früher Nominalzins). Die Zinsfestschreibung beläuft sich meistens auf 5/10/15/20/25 Jahre und nicht auf die gesamte Darlehenslaufzeit. Es gilt: Je länger die erste Zinsfestschreibung, desto höher der gebundene Sollzins (Festzins). Ausnahmen sind Volltilgungsdarlehen, bei denen die Tilgungshöhe so gewählt wird, dass nach Ablauf der Festschreibungszeit das Darlehen voll getilgt ist. Es ist möglich ein Darlehen mit gebundenem Zinssatz nach 10 Jahren unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten (also dann 10,5 Jahre) zu kündigen. Bei Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz (Variabler Zinssatz) können vom Finanzierungspartner Zinssätze nach vertraglichen Vereinbaren gehoben oder gesenkt werden. Als Berechnungsgrundlage für den Sollzinssatz gilt in der Regel der EURIBOR. Dies ist der Zinssatz zu dem sich die Banken untereinander Geld verleihen. Selbiger orientiert sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Eine weitere Variante von variablen Darlehen sind Cap-Darlehen. Diese können eine vereinbarte Zinsobergrenze und auch eine Untergrenze (Floor) beinhalten. Solche Darlehen können meistens in Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz gewandelt werden.
Rückzahlungsvarianten
Die verbreitetste Variante sind Annuitätendarlehen. Annuität beinhaltet den Zins und die Tilgung. Meistens werden gleichbleibende Raten vereinbart. Beim Annuitätendarlehen wird der Anteil der Tilgung im Laufe der Festschreibungszeit immer höher. Verbreitet sind auch Tilgungsaussetzungsdarlehen bei denen die Tilgung gegen einen Tilgungsersatz wie Bausparvertrag oder Lebensversicherung ausgesetzt wird. Die Tilgung dient hier dann als Sparbeitrag für zum Beispiel den Bausparvertrag, um selbigen in einer bestimmten Zeit, zur Zuteilung zu bringen. Sondertilgungen gibt es in vielen Variationen. Die meisten Kreditinstitute bieten 5 oder 10% standardgemäß mit an, teilweise geht eine Zinserhöhung mit einher. Im Einzelfall wird auch ein Tilgungssatzwechsel ein- oder mehrmals während der Festschreibungszeit angeboten. Auch hier kann dies standardgemäß integriert oder gegen Zinsaufschlag sein.
Finanzierungskosten
Gutachter-Schätzkosten, Abschlussgebühren für z.B. Bausparverträge und eventuell anfallende Grundsteuer. Seitens des Finanzierungspartners können nach einer vereinbarten Frist Bereitstellungszinsen anfallen. Auch Kosten für Wertgutachten und Bearbeitungsgebühren, Notar und Grundbuchkosten und Maklergebühren. Der Vermittler erhält seine Vergütung vom Finanzierungspartner. Selbige ist im vereinbarten Zinssatz mit eingepreist.
Umschuldung, Prolongation, Anschlussfinanzierung
Alle drei Begriffe haben eine ähnliche Bedeutung.
Anschlussfinanzierung ist der Oberbegriff und sagt aus, dass eine Finanzierung am Ende der Sollzinsbindung durch ein neues Darlehen abgelöst wird.
Prolongation bedeutet die Anschlussfinanzierung beim bisherigen Darlehensgeber abzuschließen. Umschuldung ist der Abschluss einer Anschlussfinanzierung mit neuem Finanzierungspartner.
Forward - Darlehen bedeutet eine Anschlussfinanzierung bis zu 60 Monate im Voraus zu vereinbaren.
Weitere Infos für Sie:
Widerrufsrecht steht Ihnen beim Abschluss eines jeden Darlehens zu. Nur in Schriftform. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vertragsurkunde. Die Frist beginnt in der Regel einen Tag nach Zustellung der Vertragsurkunde.
Nichtabnahme bedeutet, dass Sie entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung das Darlehen nicht abnehmen. Dem Darlehensgeber steht dann eine Entschädigung zu, die sich ähnlich wie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig kündigen möchten. Grundsätzlich sind langfristige Immobiliendarlehen nicht vorzeitig kündbar. Dies ist die Gegenleistung für eine langfristige Zinssicherheit. Bei berechtigten Interessen wie z.B. Verkauf der Immobilie können Sie unter Einhaltung der vereinbarten Frist (in der Regel drei Monate) Ihren Darlehensvertrag vorzeitig kündigen. Der Darlehensgeber wird Ihnen dann eine Zinsschadens - Berechnung aufstellen und die Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Nach dem vollständigen Empfang und nach Ablauf von zehn Jahren können Sie in jedem Fall mit Frist von sechs Monaten kündigen.
Variable Darlehen können Sie mit einer Frist von drei Monaten entschädigungsfrei kündigen.
Bei Zahlungsverzug empfehlen wir sich schnellst möglich mit dem Finanzierungsinstitut in Verbindung zu setzten um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ob Staatliche Förderung in Betracht kommt, können Sie im Einzelfall mit uns besprechen.
Information Baufinanzierungsbegriffe
Abtretung ist die Übertragung von Rechten aus Immobilien, Aktien, Versicherungen, Bausparverträgen etc. Sie dienen zur Sicherung des Darlehens und/oder zur Konditionsverbesserung.
Anschlussfinanzierung ist wenn ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird.
Auflassung laut §925 BGB ist die Einigung des Verkäufers und Käufers über den Eigentumswechsel von Immobilien und Grundstücken. Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch.
Baubeschreibung ist eine Aufstellung über die Eigenschaften der Immobilie und/oder des Grundstückes. Es werden Baumaterialien, Lage, Verkehrsanbindung, Wände, Dach, Material der Fenster/Art und die Gesamtqualität aufgeführt.
Bauspardarlehen können nach Zuteilung mit einem vorher vereinbarten Zinssatz für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Je nach Vertragsart werden 30-50% angespart und der Rest ist dann die Darlehenssumme. Es sind Annuitätendarlehen mit einer vereinbarten Mindestzahlung je Monat und der Möglichkeit unbegrenzter Sondertilgung.
Beleihungsauslauf ist eine Prozentzahl die den Anteil des Darlehens am vom Darlehensgeber festgelegten Objektwert (Beleihungswert) angibt. Beispiel: Objektwert 400000 € Beleihung 300000 € entspricht Beleihungsauslauf von 75%. Der BLA ist ein wichtiges Kriterium zur Findung des Darlehenszinssatzes. In der Regel gilt: Je höher der Beleihungsauslauf, desto höher der Zinssatz.
Bereitstellungszins in der Regel 0,25% per Monat (Stand 09.2019) wird ab 3. oder 4. Monat für noch nicht abgenommene Darlehensteile berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bonität ein anderes Wort für Kreditwürdigkeit. Wird durch Schufa und Crefo Auskünfte wie durch Sachunterlagen wie Lohnabrechnungen, Mieteinnahmen etc. festgestellt.
Damnum ist ein anderer Begriff für Disagio. Bezeichnet die Differenz zwischen Darlehens(Nominal)- und Auszahlungsbetrag. Die Bank kann dadurch den Zinssatz senken, da dies wie eine Zinsvorauszahlung wirkt und auch für Kapitalanleger interessant ist. Wird heute nur noch sporadisch angeboten.
Effektiver Jahreszins beinhaltet fast alle möglichen Kosten und wird deshalb und per Gesetz heute auch als Vergleichszins bezeichnet.
Erläuterungspflicht ist die Pflicht des Vermittlers und Darlehensgebers dem Verbraucher rechtzeitig angemessene Erläuterungen zum Vertragsinhalt zu geben.
Forward - Darlehen beinhalten die Möglichkeit sich einen Zinssatz heute schon für bis zu 60 Monate im Voraus zu sichern. Für diese Aufschubzeit fallen keine Zinszahlungen an.
Grundschuldzins wird mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Das Zinsniveau ist wesentlich höher wie der Darlehenszins. Damit möchte sich der Kreditgeber im Falle einer Zwangsversteigerung für anfallende Zusatzkosten absichern.
Nominalzins als Begriff wurde vom Gesetzgeber inzwischen durch Festzins ersetzt. Kann verbunden oder veränderlich vereinbart werden.
Preisangabenverordnung (PAngV) soll den Verbraucher schützen und eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote der Kreditinstitute gewährleisten.
Restschuld ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückbezahlte Teil eines Darlehens.
Restschuldversicherung gibt dem Darlehensnehmer die Möglichkeit sich bei Tod, Arbeitslosigkeit und Krankheit abzusichern, um seine Raten oder einen Teil davon, bei Falleintritt, nicht weiter zahlen zu müssen.
Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Angeschlossene Kreditinstitute melden dort Infos zu Ihren Kreditnehmern unter Berücksichtigung des Datenschutzes ein.
Sollzinssatz, gebunden oder veränderlich, ist der Prozentsatz der je Jahr auf das beanspruchte Darlehen angewendet wird. Vor Inkrafttreten der Verbraucherkreditschutzrichtlinie war die Bezeichnung Nominalzins.
Sondertilgung kann in der Regel zwischen 5 und 10% der anfänglichen Darlehenssumme vereinbart werden. Bei Anwendung verkürzt sich die Darlehenslaufzeit und die gesamte Zinszahlung wird geringer.
Tilgungsaussetzung bedeutet man vereinbart eine 1. Zinsfestschreibung und bezahlt auf das Anfangsdarlehen für diese Zeit den vereinbarten Zinssatz. Gleichzeitig wird ein Tilgungsersatzprodukt wie zum Beispiel ein Bausparvertrag mit der Spar(Tilgung)rate angespart bis zur Zuteilung. Der Ablauf der 1. Zinsfestschreibung und der Vollzuteilung sollte übereinstimmen, so dass das Bauspardarlehen die Restschuldentilgung übernimmt.
Tilgungsplan ist die Darstellung des Darlehensverlaufes vom Beginn bis zur Tilgung. Er gibt Auskunft über die monatliche Annuität sowie Zins und Tilgung und auch Restschuld.
Tilgungssurrogat bezeichnet ein Tilgungsersatzprodukt wie Bausparvertrag, Lebensversicherung etc.
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde. Wird für den Eigentümerwechsel im Grundbuch benötigt.
Vorvertragliche Information (VVI) haben Vermittler und Darlehensgeber dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS) zur Verfügung zu stellen. Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und Beleihungswert ermittelt. Dabei gibt es das Sach- und Ertragswertverfahren. Der Ertragswert errechnet sich aus Jahresnettomieteinnahmen und wird bei Anlegerobjekten zur Anwendung gebracht.
Zinsbindung/Festschreibung wird ersetzt durch Sollzinsfestschreibung. Es handelt sich um einen gebundenen Sollzinssatz.
Zwischenfinanzierung dient der kurzfristigen Kaptalbeschaffung und wird in der Regel durch Eigenkapital abgelöst. Zum Beispiel Kapital aus dem Verkauf einer eigenen Immobilie.
FBM Freier-Baufi-Makler - Peter Didion
Haardtstraße 39a, 67165 Waldsee
www.freier-baufi-makler.de